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Zertifizierung gem. § 15 A-QSG

Wir sind Mitglied im öffentlichen Register der Qualitätskontrollbehörde (QKB)

Gemäß Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz (A-QSG) sind alle Abschlussprüfer verpflichtet, sich einer externen Qualitätsprüfung zu unterziehen. Die erfolgreiche Teilnahme an der Qualitätsprüfung ist Voraussetzung, dass der Abschlussprüfer Pflichtprüfungen nach österreichischem Recht durchführen darf.

Unser Prüfungsbetrieb hat sich einer externen Qualitätsprüfung unterzogen. Der Arbeitsausschuss für externe Qualitätsprüfungen (AeQ) erteilte uns eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Qualitätsprüfung. Wir verfügen daher über eine aufrechte Bescheinigung gemäß § 15 A-QSG und sind in das öffentliche Register der Qualitätskontrollbehörde (QKB) eingetragen.

Auszug aus dem öffentlichen Register gem. § 23 A-QSG

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